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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Barvida GmbH für das Betreiben und Zurverfügungstellen der Social Media App „Barvida“ in Gaststätten

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von der Barvida GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Vachtang Beloev, Gerhart-Hauptmann-Straße 6, 33613 Bielefeld, Deutschland, E-Mail: info@barvida.de Telefon: +49 (0)171 / 4309708, betriebene Social Media App „Barvida“ in der Gaststätte des Vertragspartners. Sie gelten auch, wenn der Vertragspartner bei Vertragsschluss auf eigene Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich seitens der Barvida GmbH zugestimmt.

Präambel

Die Barvida GmbH (im Folgenden nur noch Barvida) hat eine Social Media App entwickelt, die es Gaststättenbesuchern erlaubt, in Echtzeit in der Gaststätte miteinander zu kommunizieren sowie in den Gasträumen Fotos und Filme zu fertigen und in der App zu veröffentlichen. Der Nutzer checkt sich dazu in der Gaststätte über auf die Tische aufgeklebte QR-Codes in die App ein und kann dann die ebenfalls eingecheckten Gäste der Gaststätte sehen und gfs. kontaktieren. Außerdem kann er die Speise- und Getränkekarte der Gaststätte in der App einsehen und Bestellungen direkt aus der App heraus aufgeben.

  1. Pflichten des Gaststättenbetreibers
    1. Mit Vertragsschluss stellt der Vertragspartner (für die ersten) das nötige technische Equipment für das Betreiben der Barvida Social Media App der Barvida unentgeltlich zur Verfügung. Die Barvida wird den Vertragspartner rechtzeitig über die benötigten technischen Anforderungen an das Equipment unterrichten.
    2. Der Vertragspartner überreicht der Barvida bei Vertragsschluss seine aktuelle Speise- und Getränkekarte. Er ist darüber unterrichtet und ausdrücklich damit einverstanden, dass die Barvida einen Preisaufschlag für Artikel von zurzeit 0,10 € auf die in den Speise- und Getränkekarten des Vertragspartners angegebenen Preise aufschlagen wird. Außerdem können Trinkgelder durch die Nutzer, für die Barvida hinterlassen werden. Die Aufschläge und Trinkgelder, sind das Entgelt der Barvida für das Betreiben der Social Media App in der Gaststätte des Vertragspartners und steht der Barvida in voller Höhe zu. Der Vertragspartner nimmt den Aufschlag und das Barvida Trinkgeld mit seiner Rechnung für die Barvida zu treuen Händen ein und die Barvida zieht diesen Betrag monatlich vom Konto des Vertragspartners ein. Dazu erteilt der Vertragspartner der Barvida eine Einzugsermächtigung bei Vertragsschluss. Der Vertragspartner hat über seine persönliche Dashboardansicht stets die Einsicht in die aktuellen Umsätze der Barvida, so dass er jederzeit in der Lage ist, die Umsätze nachzuvollziehen und die korrekte Höhe der Abbuchung durch die Barvida zu kontrollieren.
    3. Der Vertragspartner erhält von Barvida ein Tablet, auf dem die in der Barvida App eingeloggten Nutzer seiner Gaststätte an den dort befindlichen Tischen sichtbar werden. Das Tablet ist mit dem Kassensystem des Vertragspartners nicht verbunden und von dessen System vollkommen unabhängig. Die Bestellungen der Nutzer erfolgen über die Barvida App und werden auf dem Tablet angezeigt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Bestellungen der Nutzer unverzüglich auszuführen und das Tablet so zu platzieren, dass es für ihn und seine Angestellten gut sichtbar ist. Das Tablet gehört der Barvida GmbH und muss dementsprechend mit Vorsicht behandelt werden. Bei Verlust oder vorsätzlicher Beschädigung, muss die Barvida GmbH dem Vertragspartner den Schaden in Rechnung stellen.
    4. Das Einloggen der Nutzer der Barvida App erfolgt über einen auf den Tischen aufgeklebten QR-Code. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die QR-Codes auf sämtliche in seiner Gaststätte befindlichen Tische aufzukleben und funktionsfähig zu halten. Sollten die QR-Codes beschädigt sein, wird der Vertragspartner diese unverzüglich gegen neue QR-Codes austauschen.
  2. Einverständnis des Vertragspartners mit Foto- und Filmaufnahmen der Nutzer
    1. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Nutzer der Barvida Social Media App in seinen Gasträumen Foto- und Filmaufnahmen herstellen und in der App veröffentlichen.
    2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Mitarbeiter über die Funktionsweise der Barvida Social Media App zu unterrichten und ihr Einverständnis darüber einzuholen, dass sie gfs. in den Foto- und Filmaufnahmen zu sehen sind und diese veröffentlicht werden. Das Einverständnis der Mitarbeiter ist schriftlich einzuholen und zur Mitarbeiterakte zu nehmen.
  3. Kündigung
    1. Der Vertrag ist für beide Parteien monatlich kündbar. Die Kündigung muss gegenüber der Barvida schriftlich erklärt werden und muss ihr spätestens am dritten Werktag des Monats zum Ende dieses Monats vorliegen. Sollte der Barvida gegenüber keine fristgerechte schriftliche Kündigung abgegeben werden, verlängert sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Monat, ohne das es dazu einer ausdrücklichen Erklärung bedarf.
    2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht der Barvida besteht insbesondere dann, wenn der Vertragspartner schuldhaft gegen seine Pflichten aus Ziffer 1. dieser AGB verstoßen hat.
  4. Schadensersatz
    1. Im Falle der wirksamen außerordentlichen Kündigung durch die Barvida ist ihr der Vertragspartner zum Ersatz des dadurch entstehenden Schadens verpflichtet. Dieser besteht vor allem in dem durch die außerordentliche Kündigung entgangenen Gewinn bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungszeitpunkt. Der entgangene Gewinn orientiert sich an dem durchschnittlichen monatlichen Gewinn der letzten drei Monate vor Vertragsbeendigung.
    2. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes durch die Barvida bleibt ausdrücklich unberührt.
  5. Schlussbestimmungen
    1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Barvida.
    2. Es gilt als Gerichtsstand der Geschäftssitz der Barvida vereinbart. Unabhängig hiervon ist die Barvida berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
    3. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
    4. Es findet das jeweils in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht unter Ausschluss des zwischenstaatlichen Kollisionsrechts Anwendung.