Allgemeine Geschäftsbedingungen der Barvida GmbH für das Betreiben und Zurverfügungstellen der Social Media
App „Barvida“ in Gaststätten
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von der Barvida GmbH, vertreten
durch den Geschäftsführer Vachtang Beloev, Gerhart-Hauptmann-Straße 6, 33613 Bielefeld, Deutschland, E-Mail:
info@barvida.de Telefon: +49 (0)171 / 4309708, betriebene Social Media App „Barvida“ in der Gaststätte des
Vertragspartners. Sie gelten auch, wenn der Vertragspartner bei Vertragsschluss auf eigene
Geschäftsbedingungen verweist, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich seitens der Barvida GmbH
zugestimmt.
Präambel
Die Barvida GmbH (im Folgenden nur noch Barvida) hat eine Social Media App entwickelt, die es
Gaststättenbesuchern erlaubt, in Echtzeit in der Gaststätte miteinander zu kommunizieren sowie in den
Gasträumen Fotos und Filme zu fertigen und in der App zu veröffentlichen. Der Nutzer checkt sich dazu in der
Gaststätte über auf die Tische aufgeklebte QR-Codes in die App ein und kann dann die ebenfalls eingecheckten
Gäste der Gaststätte sehen und gfs. kontaktieren. Außerdem kann er die Speise- und Getränkekarte der
Gaststätte in der App einsehen und Bestellungen direkt aus der App heraus aufgeben.
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Pflichten des Gaststättenbetreibers
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Mit Vertragsschluss stellt der Vertragspartner (für die ersten) das nötige technische Equipment für
das
Betreiben der Barvida Social Media App der Barvida unentgeltlich zur Verfügung. Die Barvida wird den
Vertragspartner rechtzeitig über die benötigten technischen Anforderungen an das Equipment
unterrichten.
- Der Vertragspartner überreicht der Barvida bei Vertragsschluss seine aktuelle Speise- und
Getränkekarte.
Er ist darüber unterrichtet und ausdrücklich damit einverstanden, dass die Barvida einen
Preisaufschlag für
Artikel von zurzeit 0,10 € auf die in den Speise- und Getränkekarten des Vertragspartners angegebenen
Preise
aufschlagen wird. Außerdem können Trinkgelder durch die Nutzer, für die Barvida hinterlassen werden.
Die
Aufschläge und Trinkgelder, sind das Entgelt der Barvida für das Betreiben der Social Media App in der
Gaststätte des Vertragspartners und steht der Barvida in voller Höhe zu. Der Vertragspartner nimmt den
Aufschlag und das Barvida Trinkgeld mit seiner Rechnung für die Barvida zu treuen Händen ein und die
Barvida
zieht diesen Betrag monatlich vom Konto des Vertragspartners ein. Dazu erteilt der Vertragspartner der
Barvida
eine Einzugsermächtigung bei Vertragsschluss. Der Vertragspartner hat über seine persönliche
Dashboardansicht
stets die Einsicht in die aktuellen Umsätze der Barvida, so dass er jederzeit in der Lage ist, die
Umsätze
nachzuvollziehen und die korrekte Höhe der Abbuchung durch die Barvida zu kontrollieren.
- Der Vertragspartner erhält von Barvida ein Tablet, auf dem die in der Barvida App eingeloggten
Nutzer
seiner Gaststätte an den dort befindlichen Tischen sichtbar werden. Das Tablet ist mit dem
Kassensystem des
Vertragspartners nicht verbunden und von dessen System vollkommen unabhängig. Die Bestellungen der
Nutzer
erfolgen über die Barvida App und werden auf dem Tablet angezeigt. Der Vertragspartner verpflichtet
sich, die
Bestellungen der Nutzer unverzüglich auszuführen und das Tablet so zu platzieren, dass es für ihn und
seine
Angestellten gut sichtbar ist. Das Tablet gehört der Barvida GmbH und muss dementsprechend mit
Vorsicht
behandelt werden. Bei Verlust oder vorsätzlicher Beschädigung, muss die Barvida GmbH dem
Vertragspartner den
Schaden in Rechnung stellen.
- Das Einloggen der Nutzer der Barvida App erfolgt über einen auf den Tischen aufgeklebten QR-Code.
Der
Vertragspartner verpflichtet sich, die QR-Codes auf sämtliche in seiner Gaststätte befindlichen Tische
aufzukleben und funktionsfähig zu halten. Sollten die QR-Codes beschädigt sein, wird der
Vertragspartner diese
unverzüglich gegen neue QR-Codes austauschen.
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Einverständnis des Vertragspartners mit Foto- und Filmaufnahmen der Nutzer
- Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Nutzer der Barvida
Social
Media App in seinen Gasträumen Foto- und Filmaufnahmen herstellen und in der App veröffentlichen.
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Mitarbeiter über die Funktionsweise der Barvida Social
Media
App zu unterrichten und ihr Einverständnis darüber einzuholen, dass sie gfs. in den Foto- und
Filmaufnahmen zu
sehen sind und diese veröffentlicht werden. Das Einverständnis der Mitarbeiter ist schriftlich
einzuholen und
zur Mitarbeiterakte zu nehmen.
- Kündigung
- Der Vertrag ist für beide Parteien monatlich kündbar. Die Kündigung muss gegenüber der Barvida
schriftlich
erklärt werden und muss ihr spätestens am dritten Werktag des Monats zum Ende dieses Monats vorliegen.
Sollte
der Barvida gegenüber keine fristgerechte schriftliche Kündigung abgegeben werden, verlängert sich der
Vertrag
automatisch um einen weiteren Monat, ohne das es dazu einer ausdrücklichen Erklärung bedarf.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht
der
Barvida besteht insbesondere dann, wenn der Vertragspartner schuldhaft gegen seine Pflichten aus
Ziffer 1.
dieser AGB verstoßen hat.
- Schadensersatz
- Im Falle der wirksamen außerordentlichen Kündigung durch die Barvida ist ihr der Vertragspartner zum
Ersatz des dadurch entstehenden Schadens verpflichtet. Dieser besteht vor allem in dem durch die
außerordentliche Kündigung entgangenen Gewinn bis zum nächstmöglichen ordentlichen
Kündigungszeitpunkt. Der
entgangene Gewinn orientiert sich an dem durchschnittlichen monatlichen Gewinn der letzten drei Monate
vor
Vertragsbeendigung.
- Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes durch die Barvida bleibt ausdrücklich unberührt.
- Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der
Barvida.
- Es gilt als Gerichtsstand der Geschäftssitz der Barvida vereinbart. Unabhängig hiervon ist die
Barvida
berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
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Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen
nicht.
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Es findet das jeweils in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht unter Ausschluss des
zwischenstaatlichen Kollisionsrechts Anwendung.